2 PktB,B1Offizielle Nummer: 6390

Verletzen Sie die Vorschriften der Verkehrsordnung, wenn Sie während der Fahrzeugführung telefonieren und das Telefon in der Hand halten?

Verletzen Sie die Vorschriften der Verkehrsordnung, wenn Sie während der Fahrzeugführung telefonieren und das Telefon in der Hand halten?

Beschreibung

Art. 45 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja, auch dann, wenn ich das Telefon fern vom Ohr halte und der Freisprechmodus eingeschaltet ist.

Ja, dies ist ein Verstoß gegen die Vorschriften. Gemäß Art. 45 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es dem Fahrzeugführer verboten, während der Fahrt ein Telefon zu benutzen, das das Halten des Hörers oder Mikrofons in der Hand erfordert. Eine solche Tätigkeit lenkt die Aufmerksamkeit des Fahrers ab und schränkt die Fähigkeit ein, das Lenkrad ordnungsgemäß zu bedienen. Die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist hingegen erlaubt.