2 PktBOffizielle Nummer: 6393
Auf welchen öffentlichen Straßen besteht für den Fahrenden die Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten?

Beschreibung
Art. 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Auf allen Straßen.
Gemäß Art. 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind der Fahrzeugführer und die Passagiere verpflichtet, während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen. Diese Vorschrift unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Straßenarten, was bedeutet, dass die Pflicht auf allen öffentlichen Straßen gilt – sowohl innerorts als auch außerorts, einschließlich Autobahnen und Schnellstraßen.