2 PktBOffizielle Nummer: 6407
Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?

Beschreibung
§ 11 Abs. 1 Punkt 14 der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. Nr. 32 Pos. 262 m. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Feuerlöscher.
Gemäß der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen besteht die Pflichtausstattung eines Pkw in Polen aus einem Feuerlöscher und einem Warndreieck. Der auf dem Bild sichtbare Verbandskasten ist zwar sehr wichtig und empfehlenswert, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Von den auf dem Bild gezeigten Gegenständen ist daher der Feuerlöscher das obligatorische Ausrüstungselement jedes Autos.