1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1144

Erfordert die Verhaltensweise des Fußgängers in der dargestellten Situation, dass man die Hupe benutzt?

Beschreibung

Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Gemäß Art. 29 des Straßenverkehrsgesetzes wird das akustische Warnsignal nur verwendet, um vor einer Gefahr zu warnen. Der Fußgänger verhält sich in dieser Situation korrekt, indem er einen gekennzeichneten Überweg überquert, auf dem er Vorrang hat. Es besteht hier keine Gefahr, daher ist die Benutzung der Hupe unnötig und unzulässig.