3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6461
Welche von den aufgeführten Tätigkeiten gehört zu Pflichten eines Fahrers, der an einem Verkehrsunfall mit Toten oder Verletzten beteiligt war?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: An der Unfallstelle bleiben.
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten (getötete oder verletzte Person) hat der Fahrer klar definierte Pflichten. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss den Verletzten die notwendige Hilfe geleistet und der Rettungsdienst sowie die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus muss der Fahrer am Unfallort bleiben und darf weder die Fahrzeuge bewegen noch Spuren verwischen, die zur Klärung des Unfallhergangs beitragen könnten.