3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6465
Hat jedermann die Pflicht den Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten?

Beschreibung
Erklärung
Richtige Antwort: Ja, weil man einige rettende Maßnahmen selbst durchführen kann.
Ja, dies ist eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, die jede Person betrifft. Gemäß Art. 162 § 1 des Strafgesetzbuches ist die unterlassene Hilfeleistung für eine Person, die sich in unmittelbarer Lebensgefahr oder in der Gefahr einer schweren Körperverletzung befindet, eine Straftat. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn die Hilfeleistung eine Gefahr für uns selbst oder eine andere Person darstellen würde.