3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6469
Welche von den aufgeführten Tätigkeiten gehört zu Pflichten eines Fahrers, der an einem Verkehrsunfall ohne Tote oder Verletzte beteiligt war?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernen, damit es den Verkehr nicht gefährdet oder behindert.
Bei einer Kollision, d.h. einem Ereignis ohne verletzte oder getötete Personen, besteht die Hauptpflicht des Fahrers darin, das Fahrzeug unverzüglich von der Unfallstelle zu entfernen, um keine Gefahr oder Verkehrsbehinderung zu verursachen. Gemäß Art. 44 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind die Beteiligten auch verpflichtet, sich gegenseitig ihre Personalien und Informationen zur Haftpflichtversicherung mitzuteilen. Die Fahrzeuge dürfen nur dann am Unfallort belassen werden, wenn es Tote oder Verletzte gibt.