1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7127

Darf man in der dargestellten Situation Tonsignal benutzen, um den Fußgänger vor Gefahr zu warnen?

Beschreibung

Art. 29 Abs. 1, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation ist die Benutzung des akustischen Signals erlaubt und gerechtfertigt. Gemäß Art. 29 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes darf das akustische Signal zur Warnung vor einer Gefahr verwendet werden. Das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen Fußgänger hinter dem Bus stellt eine unmittelbare Unfallgefahr dar, daher ist die Warnung durch Hupen ein korrektes Verhalten.