1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7127
Darf man in der dargestellten Situation Tonsignal benutzen, um den Fußgänger vor Gefahr zu warnen?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in dieser Situation ist die Benutzung des akustischen Signals erlaubt und gerechtfertigt. Gemäß Art. 29 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes darf das akustische Signal zur Warnung vor einer Gefahr verwendet werden. Das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen Fußgänger hinter dem Bus stellt eine unmittelbare Unfallgefahr dar, daher ist die Warnung durch Hupen ein korrektes Verhalten.