2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7149
Dürfen Sie an dieser Kreuzung vom linken Fahrstreifen nach links abbiegen?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 1) und 2) der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Auf dem von Ihnen genutzten Fahrstreifen befindet sich ein Bodenmarkierungszeichen in Form eines Richtungspfeils P-8, der die zulässigen Fahrtrichtungen anzeigt, einschließlich des Linksabbiegens. Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale sind Sie verpflichtet, dieser Kennzeichnung Folge zu leisten, die in dieser Situation das Linksabbiegen ausdrücklich erlaubt.