1 PktB,C,D,C1,D1Offizielle Nummer: 7166
Sollen Sie hinter einem Fahrzeug, das durch eine Panne auf einer so gekennzeichneten Straße liegenbleibt, ein reflektierendes Warndreieck in einer Entfernung von 100 m aufstellen?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 2 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist obligatorisch. Das sichtbare Informationszeichen D-7 (weißes Auto auf blauem Grund) kennzeichnet den Beginn einer Schnellstraße. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss bei einer Panne auf einer Schnellstraße oder Autobahn ein Warndreieck in einem Abstand von 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Dieser Abstand ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten notwendig und gibt anderen Fahrern Zeit zum Reagieren.