3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7349
Verbietet in der dargestellten Situation das Blinksignal die Einfahrt in den Straßenbahnübergang?
Beschreibung
§ 98 Abs. 6 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Ein blinkendes gelbes Lichtsignal verbietet die Einfahrt nicht, sondern warnt vor einer Gefahr und informiert darüber, dass die Ampelanlage ausgeschaltet ist. In einer solchen Situation müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen und sich an die Verkehrszeichen halten, die die Vorfahrt regeln. Das sichtbare Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ bedeutet, dass Sie an dieser Kreuzung Vorfahrt haben.