2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7376

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug in der Haltebucht anhalten?

Beschreibung

Art. 49 Abs. Pkt. 9) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen) § 28 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] Nr. 170 Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die sichtbare Bucht ist Teil einer Bushaltestelle, worüber das Zeichen D-15 informiert. Gemäß Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Anhalten eines Fahrzeugs über die gesamte Länge der Haltebucht verboten. Dieses Verbot soll den Bussen das freie Ein- und Ausfahren ermöglichen und die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten.