2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7390

Haben Sie in dieser Situation beim Spurenwechsel den Vorrang vor Fahrzeugen, die auf der linken Fahrspur fahren?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Gemäß Art. 22 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer beim Wechsel des Fahrstreifens verpflichtet, dem Fahrzeug, das auf dem Fahrstreifen fährt, auf den er wechseln will, Vorfahrt zu gewähren. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen Vorfahrt haben und Sie das Manöver sicher und ohne Behinderung durchführen müssen.