2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7393
Dürfen Sie in dieser Situation die Fahrspur wechseln, ohne dieses Manöver vorher zu signalisieren?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Jeder Fahrstreifenwechsel muss im Voraus und deutlich mit dem Blinker signalisiert werden. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes. Das Signalisieren der Absicht, ein Manöver durchzuführen, ist für die Sicherheit von entscheidender Bedeutung, da es andere Fahrer über unsere Pläne informiert und ihnen ermöglicht, angemessen zu reagieren.