1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7428

Darfst du in dieser Situation das Tonsignal verwenden?

Beschreibung

Art. 29 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137 i.d.g.F.) i.V.m. Art. 26 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137 i.d.g.F.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation ist die Verwendung des akustischen Signals unzulässig. Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist die Verwendung von Hupsignalen innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, es sei denn, sie ist im Zusammenhang mit einer unmittelbaren Gefahr notwendig. Da Sie zudem einen Fußgänger mit offensichtlich eingeschränkter Mobilität (Gehstock) sehen, sind Sie gemäß Art. 26 Abs. 7 verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten und ihm das Überqueren zu ermöglichen.