3 PktBOffizielle Nummer: 7455

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man  auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: 30 km/h.

Das rechts sichtbare Zeichen D-42 „Geschlossene Ortschaft“ bedeutet, dass Sie in einen Bereich einfahren, in dem besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Gemäß Art. 31 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes darf die Geschwindigkeit eines abschleppenden Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h nicht überschreiten. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt diese Begrenzung 60 km/h.