3 PktBOffizielle Nummer: 7455
Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung
Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: 30 km/h.
Das rechts sichtbare Zeichen D-42 „Geschlossene Ortschaft“ bedeutet, dass Sie in einen Bereich einfahren, in dem besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Gemäß Art. 31 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes darf die Geschwindigkeit eines abschleppenden Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h nicht überschreiten. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt diese Begrenzung 60 km/h.