1 PktB,C,D,T,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7459

Darf man die Warnblinkanlage einschalten, wenn man ein geschlepptes Fahrzeug lenkt?

Darf man die Warnblinkanlage einschalten, wenn man ein geschlepptes Fahrzeug lenkt?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Pkt. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, das Einschalten der Warnblinkanlage am abgeschleppten Fahrzeug ist verboten, da dies die Signalisierung eines Fahrtrichtungswechsels unmöglich macht. Gemäß Art. 31 des Straßenverkehrsgesetzes muss das abgeschleppte Fahrzeug hinten links mit einem Warndreieck gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen bei unzureichender Sicht die Positionsleuchten eingeschaltet werden.