1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7466
Darf man bei diesem Wetter mit eingeschaltetem Tagfahrlicht fahren?

Beschreibung
Art. 30 Abs. 1 Punkt 1 lit. a und 51 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, da Tagfahrlicht nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bei normaler Lufttransparenz verwendet werden darf. Der auf dem Bild sichtbare Starkregen schränkt die Sicht erheblich ein. Unter solchen Bedingungen müssen Sie zwingend das Abblendlicht einschalten, gemäß Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes.