3 PktBOffizielle Nummer: 7780

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man  auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: 60 km/h.

Gemäß den Vorschriften darf die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, das ein anderes Kraftfahrzeug abschleppt, 30 km/h innerorts und 60 km/h außerorts nicht überschreiten. Das auf dem Bild sichtbare Zeichen D-43 „Ende des bebauten Gebiets“ informiert darüber, dass wir auf eine Straße außerhalb des bebauten Gebiets fahren. Daher beträgt die maximal zulässige Geschwindigkeit in dieser Situation 60 km/h. Die Rechtsgrundlage dafür ist Art. 31 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes.