3 PktBOffizielle Nummer: 7780
Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung
Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: 60 km/h.
Gemäß den Vorschriften darf die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, das ein anderes Kraftfahrzeug abschleppt, 30 km/h innerorts und 60 km/h außerorts nicht überschreiten. Das auf dem Bild sichtbare Zeichen D-43 „Ende des bebauten Gebiets“ informiert darüber, dass wir auf eine Straße außerhalb des bebauten Gebiets fahren. Daher beträgt die maximal zulässige Geschwindigkeit in dieser Situation 60 km/h. Die Rechtsgrundlage dafür ist Art. 31 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes.