2 PktB,B1Offizielle Nummer: 7823

Welche von den genannten Tätigkeiten soll man vor dem Anfahren mit dem präsentierten Fahrzeug ausführen?

Welche von den genannten Tätigkeiten soll man vor dem Anfahren mit dem präsentierten Fahrzeug ausführen?

Beschreibung

(GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) - Art. 66 Abs. 1 Pkt. 1 und 5
Erklärung

Richtige Antwort: alle Scheiben, die Motorhaube, das Dach und die Außenspiegel vom Schnee freifegen

Gemäß Art. 66 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss das Fahrzeug in einem Zustand gehalten werden, der dem Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet und andere nicht gefährdet. Das bedeutet, dass vor der Fahrt alle Scheiben, Spiegel, Lichter und Kennzeichen vom Schnee befreit werden müssen. Das Fahren eines nicht vom Schnee befreiten Fahrzeugs, wie auf dem Bild, ist gefährlich und wird mit einem Bußgeld geahndet.