2 PktBOffizielle Nummer: 8070
Besteht jeweils vor jeder Einfahrt auf solch eine Kreuzung die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das sichtbare Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“ (umgedrehtes Dreieck) verpflichtet zur Vorfahrtsgewährung, aber nicht zum unbedingten Anhalten. Ein Anhalten des Fahrzeugs ist nur dann erforderlich, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf der Vorfahrtsstraße bewegt. Die Verpflichtung, in jeder Situation anzuhalten, wird durch das Zeichen B-20 „STOP“ auferlegt.