2 PktBOffizielle Nummer: 8159

Soll man in dieser Situation den Fahrtrichtungsanzeiger zwecks Anzeigens des Fahrspurwechsels einschalten?

Soll man in dieser Situation den Fahrtrichtungsanzeiger zwecks Anzeigens des Fahrspurwechsels einschalten?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation ist ein Fahrstreifenwechsel erforderlich, da der rechte Fahrstreifen, auf dem Sie fahren, endet, worauf die horizontalen Markierungen (Leitpfeile) hinweisen. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss jede Absicht zum Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich signalisiert werden. Das Einschalten des linken Blinkers ist in diesem Fall obligatorisch und entscheidend für die Sicherheit.