2 PktBOffizielle Nummer: 8220

Soll man bei der Festlegung des sicheren Abstands zu geparkten Fahrzeugen die Möglichkeit in Kauf nehmen, dass sich die Tür von einem der Fahrzeuge öffnen?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, dies ist ein Schlüsselelement des Grundsatzes, beim Vorbeifahren einen sicheren Abstand zu wahren. Man sollte immer davon ausgehen, dass der Fahrer oder ein Mitfahrer des geparkten Fahrzeugs plötzlich die Tür öffnen könnte, ohne sich vorher zu vergewissern, dass dies sicher ist. Das Einhalten eines ausreichenden seitlichen Abstands (empfohlen wird mindestens 1 Meter) ermöglicht es, eine Kollision zu vermeiden und ist eine Verpflichtung, die sich aus Art. 23 des Straßenverkehrsgesetzes ergibt.