2 PktBOffizielle Nummer: 8275
Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Beschreibung
Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, beim Annähern an einen gekennzeichneten Fußgängerüberweg ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Selbst bei grünem Licht müssen Sie auf ungewöhnliches Verhalten von Fußgängern vorbereitet sein und die Umgebung des Überwegs beobachten.