3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1416
Darf man in der dargestellten Situation das Fahrzeug überholen?
Beschreibung
Art. 27 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) in Verbindung mit § 47 Abs. 2 und § 88 Abs. 2 sowie § 10 Abs. 6 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In der gezeigten Situation nähern Sie sich einer gekennzeichneten Radfahrerfurt, was durch Verkehrszeichen signalisiert wird. Gemäß Art. 27 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Überholen eines Fahrzeugs auf einer Radfahrerfurt und unmittelbar davor verboten, es sei denn, der Verkehr wird dort geregelt. Aufgrund dieses absoluten Verbots haben Sie in der dargestellten Situation nicht das Recht, das Fahrzeug zu überholen.