2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1461
Dürfen Sie das Fahrzeug in der sichtbaren Bucht parken?

Beschreibung
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das rechts sichtbare Schild D-15 „Bushaltestelle“ in Verbindung mit einer Haltebucht bedeutet, dass das Anhalten und Parken hier verboten ist. Gemäß Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes gilt dieses Verbot für die gesamte Länge der Bucht. Dies soll den Bussen eine ungehinderte Zufahrt zum Haltestellenrand und einen sicheren Fahrgastwechsel gewährleisten.