2 PktB,C,D,T,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9696
Gilt das präsentierte Verbot nur für den Bürgersteig?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das links sichtbare Zeichen B-36 „Halteverbot“ bezieht sich auf die Straßenseite, auf der es aufgestellt wurde. Gemäß § 28 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale umfasst dieses Verbot die Fahrbahn und den Seitenstreifen. Dies bedeutet, dass sich das Schild nicht ausschließlich auf den Gehweg bezieht, sondern vor allem das Abstellen des Fahrzeugs auf der Fahrbahn verbietet.