2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10030
Darf man nach dem Anhalten eines Fahrzeugs zur Kontrolle das Auto ohne Zustimmung des Kontrollierenden verlassen?

Beschreibung
§ 18 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 30. Dezember 2002 über die Straßenverkehrskontrolle mit späteren Änderungen.
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften über die Straßenverkehrskontrolle dürfen der Fahrer und die Passagiere das Fahrzeug nur mit Erlaubnis des kontrollierenden Beamten verlassen. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit sowohl des Beamten als auch der kontrollierten Personen während der Durchführung der dienstlichen Tätigkeiten. Das eigenmächtige Aussteigen ist verboten.