3 PktBOffizielle Nummer: 13035
Wenn Sie einen Krafwagen mit einem Anhänger im Wohngebiet fahren, dürfen Sie 30 km/h fahren?

Beschreibung
Art. 20 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein.
Nein. Das sichtbare Zeichen D-40 "Wohngebiet" führt besondere Verkehrsregeln ein. Gemäß Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes beträgt die zulässige Geschwindigkeit eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination in einem Wohngebiet 20 km/h. Das Fahren mit 30 km/h ist daher eine Ordnungswidrigkeit.