3 PktBOffizielle Nummer: 10046

Was darf man nicht tun, falls man an einem Unfall mit Toten beteiligt ist?

Was darf man nicht tun, falls man an einem Unfall mit Toten beteiligt ist?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Fahrzeug an den Straßenrand fahren.

Im Falle eines Unfalls, bei dem es Tote oder Verletzte gibt, ist es absolut verboten, die Fahrzeuge zu bewegen oder Spuren des Ereignisses zu verwischen. Dies ergibt sich aus Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Die Position der Fahrzeuge und sämtliche Spuren sind entscheidende Beweismittel für die Polizei und die Staatsanwaltschaft, um die Ursachen und den Verlauf des Unfalls zu ermitteln.