3 PktBOffizielle Nummer: 10061
Ist die Landschaftsform ein Faktor, welcher bei der Fahrtgeschwindigkeit mitbeachtet werden soll?

Beschreibung
Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja.
Ja. Gemäß Art. 19 des Straßenverkehrsgesetzes muss die Geschwindigkeit an die Bedingungen angepasst werden, unter denen der Verkehr stattfindet, einschließlich der Geländebeschaffenheit. Auf einer Kuppe, wie auf dem Bild, ist die Sicht eingeschränkt, und auf steilen Gefällstrecken verlängert sich der Bremsweg, was eine unbedingte Reduzierung der Geschwindigkeit erfordert.