2 PktBOffizielle Nummer: 10084

Wie viel darf die maximale Länge einer Fahrzeuggruppe bestehend aus einem LkW mit der zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und einem Campinganhänger betragen?

Wie viel darf die maximale Länge einer Fahrzeuggruppe bestehend aus einem LkW mit der zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und einem Campinganhänger betragen?

Beschreibung

§ 2 Abs. 1 Punkt 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. von 2003, Nr. 32, Pos. 262 mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: 18,75 m.

Gemäß den Vorschriften der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen beträgt die maximale Länge einer Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger 18,75 m. Diese Regel gilt für alle typischen Fahrzeuge, einschließlich eines Lastkraftwagens mit einem zGG bis zu 3,5 t, der einen Anhänger zieht.