1 PktBOffizielle Nummer: 10094
Soll man sich zwecks Ausstellung eines internationalen Führerscheins an den Wojewoden wenden?

Beschreibung
Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer (konsolidierte Fassung GBl. von 2014, Pos. 600 mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein, solch einen Führerschein stellt der Landrat aus.
Nein, um einen internationalen Führerschein zu erhalten, muss man sich an den Landrat (Starosta) wenden, nicht an den Woiwoden. Gemäß Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über Fahrzeugführer ist der Landrat die zuständige Behörde für die Ausstellung dieses Dokuments auf Antrag einer Person, die einen gültigen nationalen Führerschein besitzt.