2 PktBOffizielle Nummer: 10109

Sollen beim Abschleppen eines Motorrads seine zwei Bremssysteme intakt sein?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Pkt. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja.

Gemäß Art. 31 Abs. 1 Pkt. 6 des Straßenverkehrsgesetzes stellt ein Motorrad eine Ausnahme von der Regel dar, dass bei einem abgeschleppten Fahrzeug ein funktionierendes Bremssystem ausreicht. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Besonderheit eines Zweirads muss es beim Abschleppen über zwei voll funktionsfähige Bremssysteme verfügen.