3 PktBOffizielle Nummer: 10212

Wenn man in der Situation auf die rechte Spur zurückkommen möchte, soll man diese Absicht mit dem rechten Richtungswegweiser signalisieren?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, die Rückkehr auf den rechten Fahrstreifen nach dem Überholen ist ein Fahrstreifenwechsel. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Absicht zum Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. Das Einschalten des rechten Blinkers informiert andere Verkehrsteilnehmer, einschließlich des Fahrers des überholten Fahrzeugs, über Ihre Absicht und erhöht die Sicherheit.