2 PktBOffizielle Nummer: 10356

Wenn man eine mit Verkehrszeichen nicht gekennzeichnete Fahrspur verlässt, soll man dieses Manöver mit entsprechendem Richtungswegweiser signalisieren?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu ändern, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. Das Fehlen von aufgemalten Fahrstreifen auf der Fahrbahn, wie im Video, entbindet nicht von dieser Pflicht. Jede Änderung der Fahrspur, die für andere Verkehrsteilnehmer von Bedeutung sein könnte, muss entsprechend signalisiert werden.