2 PktBOffizielle Nummer: 10369
Sie möchten rechts ins Tor abbiegen. Sollen Sie dem Fußgänger Vorrang gewähren?
Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, Sie müssen dem Fußgänger Vorrang gewähren. Gemäß Art. 26 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrzeugführer, der in eine Querstraße einbiegt oder auf ein Grundstück fährt, verpflichtet, einem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Bei der Einfahrt in das Tor überqueren Sie den Gehweg, daher hat der Fußgänger Vorrang vor Ihnen.