2 PktBOffizielle Nummer: 10369

Sie möchten rechts ins Tor abbiegen. Sollen Sie dem Fußgänger Vorrang gewähren?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, Sie müssen dem Fußgänger Vorrang gewähren. Gemäß Art. 26 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrzeugführer, der in eine Querstraße einbiegt oder auf ein Grundstück fährt, verpflichtet, einem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Bei der Einfahrt in das Tor überqueren Sie den Gehweg, daher hat der Fußgänger Vorrang vor Ihnen.