2 PktBOffizielle Nummer: 10432
Dürfen Sie in der Situation am linken Fahrbahnrand anhalten?
Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der jeweils geltenden Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Anhalten eines Fahrzeugs am linken Fahrbahnrand auf einer Einbahnstraße oder auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr bei geringem Verkehrsaufkommen zulässig. In der dargestellten Situation befinden Sie sich auf einer Straße mit geringem Verkehr, und auf der linken Seite gibt es keine Verbotszeichen oder durchgehenden Linien, die das Manöver verhindern würden. Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen B-36 „Haltverbot“ gilt gemäß Art. 49 Abs. 1 Punkt 7 des Straßenverkehrsgesetzes ausschließlich für die rechte Straßenseite.