2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10889

Welche Dokumente sollen Sie mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs während einer Verkehrskontrolle vorzeigen, falls Sie in Polen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2020, Pos. 110 und Pos. 1517 von 2020) Art. 38 Abs. 2
Erklärung

Richtige Antwort: Zulassungsdokument zum Verkehr.

Wenn Sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führen, sind Sie verpflichtet, das Dokument über die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr (Zulassungsbescheinigung) sowie das Dokument, das den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bestätigt, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Dies ergibt sich aus Art. 38 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Im Gegensatz zu in Polen zugelassenen Fahrzeugen sind diese Daten für die Behörden nicht im CEPiK-System verfügbar.