2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10891

Welche Dokumente sollen Sie mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs während einer Verkehrskontrolle vorzeigen, falls Sie in Polen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2020, Pos. 110 und Pos. 1517) Art. 38 Abs. 2
Erklärung

Richtige Antwort: Zahlungsbeleg der Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führen, sind Sie verpflichtet, das Dokument über die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr (Zulassungsbescheinigung) sowie das Dokument, das den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Dies ergibt sich aus Art. 38 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Im Gegensatz zu in Polen zugelassenen Fahrzeugen sind diese Daten für die Behörden nicht im CEPiK-System verfügbar.