2 PktB,C,DOffizielle Nummer: 11003

Darf der Inspektor des Straßentransports bei der Kontrolle eines Fahrzeugs, das den Straßentransport ausführt, Daten über das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister verifizieren?

Beschreibung

Gesetz - Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2020, Pos. 110) - Art. 129a Abs. 2 in Verbindung mit Art. 129 Abs. 2 Pkt. 2(1)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja, diesbezüglich besitzt er die gleichen Kompentenzen wie die Polizei.

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs hat ein Inspektor des Straßentransportwesens die gleichen Befugnisse wie die Polizei, um die Daten des Fahrzeugs im Zentralen Fahrzeugregister zu überprüfen.