2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1616
Dürfen Sie direkt hinter dem Zeichen parken?
Beschreibung
Art. 49 Abs. 2 Punkt 3) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die auf der rechten Seite sichtbare Markierung ist eine Bake mit einem Schrägstrich (G-1c), die vor einem Bahnübergang aufgestellt wird. Gemäß Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Parken vor und hinter einem Bahnübergang auf dem Abschnitt vom Übergang bis eben zu dieser Bake verboten. Daher ist das Parken unmittelbar hinter diesem Zeichen untersagt.