3 PktBOffizielle Nummer: 12942
Gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h in geschlossenen Ortschaften rund um die Uhr?

Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98, Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja.
Rund um die Uhr beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h.