3 PktBOffizielle Nummer: 13037
Mit welcher Geschwindigkeit soll man mit einem PkW hinter diesem Fahrzeug fahren, falls der Tunnel sich außerhalb geschlossener Ortschaft befindet und seine Länge 600 m beträgt?

Beschreibung
Art. 19 Abs. 4 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (d.h. GBl. von 2021, Pos. 450)
Erklärung
Richtige Antwort: mit einer Geschwindigkeit, die erlaubt, wenigstens 50 m Abstand einzuhalten.
In einem Tunnel, der länger als 500 m ist und sich außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, ist ein Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.