3 PktBOffizielle Nummer: 13056
Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines PkWs mit einem Anhänger auf der folgendermaßen ausgeschilderten Straße?

Beschreibung
§ 27 Abs. 3 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur und des Ministers des Innern und der Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2019, Pos. 2310, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: 50 km/h.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, mit Ausnahme von Wohngebieten, wo maximal 20 km/h gefahren werden darf. Das Schild D-42 informiert über die Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft.