3 PktB,B1Offizielle Nummer: 13088

Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs beim Abschleppen eines anderen Fahrzeugs?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (d. h. GBl. von 2021, Pos. 450)
Erklärung

Richtige Antwort: 60 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ein anderes Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 km/h abgeschleppt werden.