3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13161

Sollen Sie in dieser Situation abwarten, bis die Kinder und die den Verkehr leitende Person die Straße verlassen?

Beschreibung

§ 6 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Punkt 3 der Verordnung des MSWiA über die Verkehrsregelung, d.h. GBl. Pos. 143 vom 8. Januar 2016, mit späteren Änderungen.
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Obwohl die den Verkehr regelnde Person den Übergang verlassen hat, befindet sich der Fußgänger immer noch darauf. Der Fahrzeugführer muss dem Fußgänger auf dem Übergang Vorrang gewähren.