2 PktBOffizielle Nummer: 13175
Ist das Parken des Fahrzeugs direkt hinter dem sichtbaren Indikatorpfahl erlaubt?

Beschreibung
Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Parken ist direkt hinter dem Zeichen G-1c, der einstreifigen Bake, erlaubt. Diese Bake kündigt die Annäherung an einen Bahnübergang an, der mit der dreistreifigen Bake G-1a gekennzeichnet ist.