2 PktBOffizielle Nummer: 13213

Darf man im Wohngebiet ein Fahrzeug anhalten?

Darf man im Wohngebiet ein Fahrzeug anhalten?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602 m. spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das rechts sichtbare Zeichen D-40 informiert über die Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (Wohnbereich). In einer solchen Zone ist das Halten und Parken von Fahrzeugen erlaubt, jedoch ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen. Gemäß Art. 49 Abs. 2 Pkt. 4 des Straßenverkehrsgesetzes gilt das Parkverbot an allen anderen als den markierten Stellen.