1 PktBOffizielle Nummer: 13226

Darf man bei dieser Wetterlage mit eingeschaltetem Tagesfahrlicht fahren?

Darf man bei dieser Wetterlage mit eingeschaltetem Tagesfahrlicht fahren?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602 m. spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Auf dem beigefügten Bild sehen wir einen sonnigen Tag mit sehr guter Sicht, trotz der verschneiten Umgebung. Gemäß Art. 51 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen in der Zeit von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung bei normalen Sichtverhältnissen Tagfahrleuchten anstelle von Abblendlicht verwendet werden. Da die Sicht nicht eingeschränkt ist (kein Schneefall oder Nebel), haben Sie das Recht, diese Leuchten zu verwenden.